Die Landessanitätsdirektion hat die Bildungsdirektion informiert, dass auf Grund einer durchgeführten Beurteilung der aktuellen Rechtslage die Vorgehensweise von sportmedizinischen Untersuchungen von Schülerinnen und Schülern in Schulen mit sportlichem bzw. skisportlichem Schwerpunkt ab dem Schuljahr 2025/26 geändert wird.
Die Änderungen bestehen darin, dass gemäß der Verordnung über Aufnahmen- und Eignungsprüfungen die Untersuchungen nicht mehr von den Schulärztinnen und Schulärzten selbst durchgeführt, sondern veranlasst werden. Diese Untersuchungen sind beim Haus- oder Sportarzt durchzuführen.
Vor Aufnahmen einer Bewerberin/eines Bewerbers in eine Schule mit sportlichem bzw. skisportlichem Schwerpunkt sind mit folgenden Formularen die Nachweise für die körperliche Eignung zur Teilnahme am Aufnahmestest und in weiterer Folge für den Besuch einer solchen Schule auf eigene Kosten beizubringen.
aufnahme_zusatzbefunde_landessanitaetsdirektion.pdf
einladung_eignungstestung_landessanitaetsdirektion.pdf
Die Aufnahmeprüfung für die kommenden Sportklassen finden, am:
21.01.2026 zwischen 14:00 und 17:00 Uhr
statt.
